Magdeburg / Sachsen-Anhalt
  • Entsorgung und Recycling
  • Aufbereitung von mineralischen Abfällen
  • Reinigung metallischer Fraktionen
  • Abfallumschlag
Glindenberg / Sachsen-Anhalt
  • Mobile Aufbereitungstechnik
  • Europaweit im Einsatz
  • Führend in der mobilen Aufbereitung von NE-Metallen
Magdeburg / Sachsen-Anhalt
  • Trennung metallischer Mischfraktionen
Magdeburg / Sachsen-Anhalt
  • Verwertung von Abruchmaterialien
  • Herstellung güteüberwachter Recyclingprodukte
Leipzig / Sachsen
  • Entsorgung und Recycling
  • Aufbereitung von mineralischen Abfällen
  • Reinigung metallischer Fraktionen
Zossen / Brandenburg
  • Aufbereitung von mineralischen Abfällen
Erxleben / Sachsen-Anhalt
  • Entsorgung und Recycling
  • Sandgrube/ Tagebau
Hille / NRW
  • Aufbereitung von mineralischen Abfällen
  • Abfallumschlag

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für sämtliche Aufträge von Dienstleistungen aller Art, soweit nicht schriftlich ausdrücklich andere Bedingungen vereinbart werden. Abweichende Einkaufsbedingungen des Auftraggebers liegen dem Vertragsverhältnis nicht zu Grunde.
  2. Die Angebote und Kostenvoranschläge des Auftragnehmers werden gewissenhaft und möglichst genau aufgestellt. Sie sind jedoch freibleibend und unverbindlich, solange sie nicht durch schriftliche Bestätigung rechtsverbindlich erklärt werden. Gleiches gilt auch für erstellte Preislisten.

    Mündliche, fernmündliche, fernschriftliche und telegraphisch erstellte Aufträge werden nur auf Gefahr des Auftraggebers ausgeführt. Schäden und Kosten, die durch eine fehlerhafte, ungenaue oder unvollständige Auftragserteilung entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers und müssen von diesem dem Auftragnehmer ersetzt werden.
  3. Der Auftragnehmer ist jederzeit berechtigt, von der vollständigen Erfüllung des Auftrages zurückzutreten, sofern sich herausstellen sollte, dass der Auftrag nicht in der vorgesehenen Art und Weise oder nur zu erheblich höheren Kosten als dem vereinbarten Preis durchgeführt werden kann. Vor Ausführung des Rücktritts hat der Auftragnehmer zunächst dem Auftraggeber ein Änderungsangebot unter Hinweis auf sein Rücktrittsrecht zu unterbreiten.
  4. Die vom Auftragnehmer angebotenen und bestätigten Preise basieren auf den zur Zeit bekannten Kostenverhältnissen. Wenn sich diese Kostenverhältnisse so verändern, dass die Kalkulationsbasis dadurch entscheidend beeinflusst wird, behält sich der Auftragnehmer eine Angleichung der Preise für solche Leistungen vor, die später als 4 Monate nach Vertragsabschluss ausgeführt werden sollen.
  5. Für Mängel der Leistungen des Auftragnehmers haftet dieser nur in der Weise, dass er kostenlose Nacharbeit (Mängelbeseitigung) schuldet. Dem Auftraggeber bleibt jedoch das Recht vorbehalten, bei Fehlschlägen der Nachbesserung eine Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.

    Alle Schadenersatzansprüche, die nicht auf einer grobfahrlässigen Vertragsverletzung des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, sind ausgeschlossen.
  6. Die Zahlung ist nach 14 Tagen ohne jeden Abzug fällig. Für die Zahlungsfälligkeit gilt der Tag der Rechnungslegung. Eine Aufrechnung mit anderen bestehenden Forderungen des Auftraggebers ist ausgeschlossen. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Landeszentralbank, mindestens aber 7 %, zuzüglich der entstandenen Mahnkosten zu berechnen, sofern nicht der Schuldner den Nachweis führt, dass ein Schaden nur in wesentlich niedriger Höhe durch seinen Verzug entstanden ist. Schecks und Wechsel gelten erst nach Einlösung als Zahlung.
  7. Die Bonitätsprüfung erfolgt über die R&V Allgemeine Versicherung AG. Bei ungenügender Deckungssumme behalten wir uns eine einseitige Änderung der Zahlungsmodalitäten bzw. eine Auftragsstornierung vor.
  8. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Scheck- und Wechselklagen ist Magdeburg, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder Träger eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist. Dieses gilt auch für das Mahnwesen. Im Falle einer zum Zwecke des Inkassos erfolgten Abtretung an eine Inkassostelle ist der Sitz der Inkassostelle maßgeblich.
  9. Die etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen.